CDU-Stellungnahme zur Haushaltssatzung der Gemeinde Finnentrop für 2026
Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2026 der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Finnentrop von Johannes Korn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Finnentrop.
Johannes Korn, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender, während der Ratssitzung am 16. Dezember 2025 (Foto: Martin Hageböck)Meine sehr verehrten Damen und Herren,
aus Funk, Fernsehen und diversen Blättern werden Sie alle bereits die schlechten
Wirtschaftsprognosen für den Standort Deutschland und Europa mitbekommen haben. Die Bundesregierung rechnet mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um lediglich 1,3 %. Bereits jetzt wird darüber diskutiert diese Prognose weiter nach unten anzupassen.
Obwohl vielversprechende Gespräche und diplomatische Bemühungen im
Ukrainekrieg erkennbar sind, scheint der passende Schlüssel zur endgültigen Lösung des Angriffskrieges der Russen nicht gefunden zu sein.
Unter diesen düsteren Vorzeichen kann es einen nicht verwundern, dass die
Gemeinde Finnentrop das Wirtschaftsjahr 2026 mit einem voraussichtlichen Minus in Höhe von 4,645 Mio. € beenden wird.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig und komplex. Einer davon ist sicherlich der
drastisch ansteigende Haushalt 2026 des Kreises Olpe und die damit verbundene
Kreis- und Jugendamtsumlage für alle Kommunen:
Die Umlagegrundlage basiert auf der gemeindlichen Steuerkraft und den
Schlüsselzuweisungen.
Der Kreis Olpe hat gestern, am 15.12.2025 seinen Haushalt in den Kreistag
eingebracht. Aus dem Entwurf des Haushaltsplans geht hervor, dass der Kreis im
Haushaltsjahr 2026 einen Mehrbedarf über 43 Mio. € plant und die gesamte
Kreisumlage von 173 Mio. € aus dem Jahr 2025 auf 206 Mio. € ansteigen soll. Dies
macht einen Anstieg von knapp 25 % aus. Eine wahnsinnige Steigerung gegenüber
dem Jahr 2025 zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, zu Zeiten in denen die
kommunalen Kassen leer sind.
Und das ist kein Zufallsprodukt mit Blick auf die vergangenen Jahre. Die Kreisumlage hat sich in den letzten 25 Jahren von 53 Mio. Euro auf nächstes Jahr 206 Mio. Euro nahezu vervierfacht.
Eine Stabilisierung der Kreisumlage ist nicht abzusehen, vielmehr drohen in den
nächsten Jahren weitere starke Steigerungen. Wie bitte schön soll das finanziert
werden?
Die Gemeinde Finnentrop wird voraussichtlich 18,7 Mio. € an den Kreis Olpe entrichten müssen. Dies macht einen Anteil von knapp 40 % an dem gesamten
Aufwandsaufkommen 2026 in der Gemeinde Finnentrop, welches sich
ergebniswirksam darstellt. Im Jahr 2025 betrug dieselbe Umlage 17,3 Mio. €. Dies
macht eine Steigerung von 1,4 Mio. € aus, eine Erhöhung um rd. 8 %, obwohl die
prozentualen Anteile der Gemeinde Finnentrop an der Kreisumlage von knapp 10 %
auf nur noch 9 % gefallen ist.
Dieser Umstand ist zum einen auf den gerade beschriebenen Mehrbedarf des Kreises Olpe, zum anderen aber auch auf die veränderte Ausgangslage der kreisangehörigen Kommunen zurückzuführen.
So zahlt die benachbarte Hansestadt Attendorn eine Kreisumlage in Höhe von 48,6
Mio. € und eine Jugendamtsumlage in Höhe von 18,7 Mio. €. Also eine Gesamtumlage in Höhe von Sage und Schreibe 67,3 Mio. €.
Es verwundert niemanden, dass derzeit in der Nachbarstadt geprüft wird, ob eine
Kostenreduzierung der Jugendamtsumlage erfolgen kann, wenn man ein eigenes
Jugendamt betreiben würde.
Sollte es tatsächlich so kommen, wird auf die übrigen Kommunen, und somit auch auf die Gemeinde Finnentrop, unweigerlich ein nicht unerheblicher Aufwand zukommen, dessen Höhe derzeit nicht beziffert werden kann.
Denn eins ist klar: sollte die wirtschaftsstärkste Kommune bei der Jugendamtsumlage wegbrechen, kommt auf die anderen Kommunen ein wesentlicher Mehraufwand zu.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich kurz darstellen, wie sich die Kreisumlage für die Gemeinde Finnentrop in den letzten 10 Jahren darstellte. Waren es im Jahr 2016 rd. 10,18 Mio. €, konnte bis zum Jahr 2022 ein moderater Anstieg auf rd. 13 Mio. € vernommen werden. Im Jahr 2023 stieg die Kreisumlage auf rd. 16,5 Mio. € an, ein Anstieg um rd. 3,5 Mio. € (knapp 27 %).
Ein weiterer Anstieg konnte zum Jahr 2024 festgestellt werden, rd. 2,7 Mio. €, ehe für 2025 ein Rückgang auf 17,3 Mio. € prognostiziert wird. Im Jahr 2026 liegen wir, wie bereits beschrieben bei 18,7 Mio. €.
Unterm Strich ergibt sich eine Steigerung unseres Anteils in den letzten 10 Jahren um knappe 80 % an der Kreisumlage.
Der Finnentroper Anteil wächst immer weiter an, mit einem Tempo, mit der die
Steuereinnahmen auf der anderen Seite nicht mithalten können. So können bei den
Gewerbesteuereinnahmen ein Plus von lediglich 30,6 % in den letzten 10 Jahren
verzeichnet werden.
Die Gewerbesteuer wächst im besten Fall linear, die Kreisumlage dagegen
exponentiell.
Natürlich sind wir nicht naiv und rechnen mit großen Steigerungsraten. Unser
Bürgermeister Achim Henkel und Kämmerer Josef Baußmann weisen seit Jahren
eindringlich daraufhin, dass die Steuereinnahmen nicht mit den enormen Steigerungen der Kreisumlage Schritt halten können und die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinanderklafft.
Diese explodierende Zahllast kann nicht mehr aufgefangen werden. Weder können
unsere Einnahmen damit Schritt halten, noch können wir diese galoppierenden
Ausgabesteigerungen durch Einsparungen an anderer Stelle kompensieren.
In dem Ihnen vorliegenden Zahlenwerk wird deutlich, dass die Kreisumlage in den
nächsten Jahren dafür sorgen wird, dass unsere finanziellen Spielräume deutlich
eingeengt werden und unsere finanziellen Reserven in erschreckend kurzer Zeit
aufgezehrt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Dass die Gemeinde Finnentrop finanziell angeschlagen ist, können sie, wie unser
Bürgermeister Achim Henkel in seiner Haushaltsrede am 25. November dargestellt
hat, an der mittelfristigen Finanzplanung ersehen.
Sie können erkennen, dass der Höchststand der Ausgleichsrücklage im Jahr 2024 in den nächsten knapp 3 Jahren komplett aufgezehrt ist. Danach muss die Allgemeine Rücklage dran glauben. Hierbei gilt allerdings ein gutes Maß zu finden, denn die gesetzlichen Schwellenwerte dürfen nicht gerissen werden. Anderenfalls droht uns das Haushaltssicherungskonzept in dem der Rat und die Verwaltung das finanzielle Zepter nicht mehr in der Hand haben.
Eine weitere Hiobsbotschaft erreichte mit Urteil vom 04.12.2025 des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, diejenigen Kommunen, die einen differenzierten Hebesatz für die Grundsteuer B1 für Wohngrundstücke und B2 für
Nichtwohngrundstücke eingeführt haben. So auch die Gemeinde Finnentrop.
Sie erinnern sich, Verwaltung und Rat ist vor fast genau einem Jahr den Empfehlungen und dem Rechtsgutachten des Landes NRW gefolgt und hat sog. differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke verabschiedet, so wie der größte Teil der umliegenden Kommunen auch. Ziel dieser Differenzierung ist es gewesen, einen gewissen Lenkungszweck zu erzeugen, bzw. Menschen in der Gemeinde Finnentrop von den Wohnnebenkosten, hier der hohen Grundsteuer, zu entlasten. Deshalb wurde der Hebesatz für Wohngrundstücke auf 627 % und für Nichtwohngrundstücke auf 1.253 % gesetzt.
Mit dem jüngst gefällten Urteil vom 4. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen die Grundsteuer-Differenzierung zulasten der Nichtwohngrundstücke in vier kreisfreien NRW-Städten jedoch für unzulässig erklärt.
Gründe dafür ergeben sich aus folgendem Zitat aus dem Schnellbrief 413/2025 des
Städte- und Geimendebundes, ich zitiere:
„Die höheren Hebesätze für die Besteuerung der Nichtwohngrundstücke in den
Satzungen der Gemeinden verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Sie benachteiligen die Eigentümer von Nichtwohngrundstücken ohne rechtlich tragfähigen Grund gegenüber den Eigentümern von Wohngrundstücken. Bei dem gleichen Steuergegenstand sind einheitliche Hebesätze steuergerecht. Abweichungen durch unterschiedliche Hebesätze sind zu rechtfertigen. Hierfür reichen rein fiskalische Gründe nicht aus.
Die Abweichungen von einem einheitlichen Hebesatz nach unten zur Privilegierung von Wohngrundstücken durch niedrigere Hebesätze können sachlich durch
Gemeinwohlzwecke gerechtfertigt sein, wenn sie einen Anstieg der Wohnkosten
vermeiden sollen. Jedoch finden sich zur Überzeugung der Kammer keine sachlichen Gründe für die Abweichungen von einem einheitlichen Hebesatz nach oben durch die höheren Hebesätze für die Nichtwohngrundstücke. Diese dienten dazu, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Gemeinden nicht deutlich unter das Vorjahresaufkommen sinken zu lassen, wenn der Hebesatz für Wohngrundstücke niedriger bestimmt wurde. Dieser rein fiskalische Zweck eignet sich nicht als Rechtfertigung für die erhöhten Hebesätze zulasten der Nichtwohngrundstücke.“
Das bedeutet für uns, dass eine Differenzierung nur noch dann möglich wäre, wenn
die Gemeinde Finnentrop auf Erträge verzichtet und eben nicht mehr aufkommensneutral, so wie das Land und der Bund uns versprochen hat, die
Hebesätze festlegt.
Unklar bleibt auch, ob das Gericht im Hinblick auf die satzungsrechtliche Differenzierung der Grundsteuer B von einer vollständigen oder nur partiellen
Nichtigkeit ausgeht.
Bemerkenswert ist jedenfalls, dass das Gericht neben einer Berufung beim
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auch die Sprungrevision
zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat, was – sofern die Option genutzt wird – die Chance auf eine zügige bundesgerichtliche Klärung erhöht.
Sobald diese erfolgt ist, wissen wir mehr und werden dann entscheiden, welche
Schritte eingeleitet werden müssen. Bis zum 30.06.2026 wären noch rückwirkende
Hebesatzänderungen möglich.
Fakt ist allerdings bereits jetzt, dass durch diese Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes ein nicht unerheblicher Aufwand auf die Verwaltung zukommen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
zum Schluss würde ich noch gerne einen Blick auf die investiven Maßnahmen der
Gemeinde Finnentrop werfen.
Trotz der angespannten Haushaltslage lässt das Zahlenwerk eine positive und mutige Herangehensweise im Bereich der Investitionen zu.
So sollen die gesamten Investitionstätigkeiten im Vergleich zum Vorjahr auf 13,7 Mio. € steigen. Dies ist eine Mehrung um ca. 4,3 Mio. €.
Notwendige Maßnahmen sollen im Jahr 2026 angegangen werden wie z. B.
1. Das Finto mit 4,6 Mio. €,
2. die Sanierung und Ausbau der Industriestraße mit 2,5 Mio. €,
3. für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz sollen 1,2 Mio. € ausgegeben werden,
4. für Breitbandausbau mit 300.000 €,
5. für Technische Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenschutz mit
350.000 €,
6. die Erneuerung von Straße gem. des Straßen- und Wegekonzeptes
mit 380.000 €,
7. der Bau von Radwegen mit 258.000 €, und vieles mehr…
Meine Damen und Herren,
wir stehen heute an einem Punkt, an dem Herausforderungen groß erscheinen, aber nicht unmöglich. Gemeinsam haben wir in den vergangenen Jahren gezeigt, dass wir nicht nur verwalten, sondern auch gestalten können.
Ich bin fest davon überzeugt: die kommenden Jahre werden nicht von Zweifel, sondern ähnlich wie unser Investitionsplan von mutigen Entscheidungen geprägt sein. Von Entscheidungen, die wir gemeinsam treffen müssen!
Die CDU – Fraktion wird dem Haushalt 2026 sowie dem Stellenplan zustimmen,
bedankt sich bei allen mit der Erstellung des Haushalts beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, namentlich beim Kämmerer Josef Baußmann und unserem Bürgermeister Achim Henkel.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Johannes Korn, Stand: 16.12.2025